- Alles wurde nur aus klinisch-medizinischen Bildern konstruiert, die zuvor auf mehr als 60 nationalen und internationalen Veranstaltungen gezeigt wurden.
- Niemand sonst hat die Operation über „Minischnitte“ durchgeführt. Das hätte inklusive der Untersuchungsverfahren auf dem Phlebologenkongress 2015 gezeigt werden sollen.
- Es gab ausschließlich 86 klinisch medizinische Bilder und kurze Videosequenzen und niemals „Millionen von Missbrauchsbildern“, wie seinerzeit vom Ltd. OStA behauptet (strafbar nach §353d StGB).
- Vor Beginn der Hauptverhandlung war es damals zu mehreren strafbaren Veröffentlichungen von Ermittlungsthesen gekommen, z.B. durch einen Stern-Artikel von zwei Rechtsanwälten (§353d StGB).
- Das Erlanger Institut für Rechtsmedizin hat die Kette der Obhut grob missachtet und eine offensichtliche Fremdbeigabe von Medikamenten außer Acht gelassen. Ebenso unterblieb die Anfertigung einer Haarprobe bei Nachweis von Amp/XTC?
Es gibt keinerlei Grund, 10 Jahre nach Abschluss dieses unsäglichen Verfahrens einen mahnenden Zeigefinger zu erheben oder Moralapostel zu spielen, was angeblich geschehen ist, denn außer Ultraschall und klin. Untersuchungen ist nichts geschehen.
Viele Steuergelder werden ausgegeben, um dieses Fehlurteil mit allen Mitteln zu verfolgen, bis hin zu rechts- und verfassungswidrigen Schritten.