Am 20. August 2014 endete traurigerweise das ärztliche Leben und Wirken des Gefäßchirurgen
Dr. Heinz Weber.
Zeitgleich endete auch das, was man medizinischen Fortschritt nennt, zugleich aber auch das, was einen Rechtsstaat auszeichnet, nämlich das Recht auf ein faires Verfahren.
Viele betrauerten dies, der Präsidet des Oberlandesgerichts Bamberg a.D. Franz Faber bezeichnete es als Skandal.

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